Dienstag, 22. September 2015

Juristen erklären den Alltag

Tanzen:
"Unter dem Begriff des Tanzens wird jede rhythmische, den ganzen Körper miteinbeziehende Körperbewegung zu verstehen sein, welche regelmäßig mit musik- oder schlaginstrumentaler Begleitung erfolgt."
(Liesching, § 5 JuSchG, Rn. 1)

Schatz:
"Schatz ist eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist."
(§ 984 BGB)

Luft:
"Luft ist die die Erdkruste umgebende Gasschicht."
(Köbler, S. 300)

Pausen:
"Pausen sind nach allgemeiner Meinung im voraus festgelegte Unterbrechungen der Arbeitszeit, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten hat, sondern frei darüber entscheiden kann, wo und wie er diese Zeit verbringen will."
(Landesarbeitsgericht München BetrR 1993, S. 100)

Mündliche Prüfung:
"Mündliche Prüfungen sind die Prüfungen, bei denen Prüfungsfragen mündlich zu beantworten sind."
(§ 4 Nr. 31 Universitäts-Studiengesetz Österreich)

Huhn:
"Das Huhn ist aus ethologischer Sicht ein sozial und territorial lebender Scharr- und Flattervogel mit klar strukturierter Rangordnung, dessen wichtigstes Fortbewegungsmittel die Beine sind."
(Bundesrat Drucksache 574/1/03, S. 4)

Wertsack:
"Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden."
(aus: PZ 16/78; zit. n. JuS 3/81)

Strauchdieb:
"Strauchdieb ist ein Straßenräuber, der sich am Straßenrand im Gebüsch versteckt."
(Metzger. S. 568)

Unfall:
"Stoßen zwei in Betrieb befindliche Kraftfahrzeuge zusammen, dann kann kein Zweifel daran bestehen, dass es sich um einen Unfall handelt, der sich beim Betrieb dieser beiden Fahrzeuge ereignete."
(OGH vom 18.11.1982, Az.: 8 Ob 207/82)

Blechpolizist:
"Blechpolizist ist eine stationäre Radarfalle am Straßenrand."
(Metzger, S. 108)

Gesundheit:
"Gesundheit ist der ungestörte Ablauf der inneren Lebensvorgänge."
(Köbler, S. 203)

Arglos:
"Arglos ist der nichts Arges erwartende Zustand eines Menschen."
(Köbler, S. 32)

Nachthemden:
"Als Nachthemden sind nur Kleidungsstücke anzusehen, die nach ihren objektiven Merkmalen und Eigenschaften ausschließlich für das Tragen im Bett geeignet und bestimmt sind."
(BFH/NV 1991, S. 422)

Zubehör:
"Eine Sache ist nicht Zubehör, wenn sie im Verkehr nicht als Zubehör angesehen wird."
(§ 97 Abs. 1 Satz 2 BGB)

Getränke:
"Getränke sind Flüssigkeiten aller Art, die nach dem Sprachgebrauch oder Verkehrsauffassung zum Trinken bestimmt sind und ihrer Art nach meist allgemein zum Löschen des Durstes oder auch Befriedigung des Durstgefühls genossen werden."
(Mörtel, § 1 Rn. 7)

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